Unser Presbyterium

"Presbyterinnen und Presbyter sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern zu leiten. Sie sollen den Pfarrerinnen und Pfarrern in der Führung ihres Amtes beistehen.

Ihren Gaben und Kräften gemäß sollen sie in den mannigfachen Diensten der Gemeinde mitarbeiten." (Kirchenordnung).

Für viele Gemeindeglieder scheint völlig klar zu sein, dass der Pfarrer die Gemeinde leitet.
Das ist ein Irrtum!
Das Presbyterium ist laut Kirchenordnung das Leitungsorgan der Kirchengemeinde unter dem Motto „Mitdenken - Mitverantworten - Mitgestalten“ .

Es trifft Entscheidungen über:

  • Kirche
    Dazu gehören Gottesdienste, Aufnahme eines Gemeindemitglieds, Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, Amtshandlungen, Mission, Seelsorge und Gemeindeleben.
  • Lehre
    Dazu gehören Bekenntnisstand, Ordnung der Kirche und Gemeinde, Bildung, Erziehung und christliche Unterweisung.
  • Dienste
    Dazu gehören örtliche und überörtliche Diakonie, Küsterdienst, Kindergartenarbeit, Öffentlichkeit.
  • Verwaltung
    Dazu gehören Personalangelegenheiten, Arbeitsorganisation, Vermögen und Finanzen, Rechtsverkehr.

All diese Themen und Aufgaben, die in der Gemeinde anstehen, werden einmal im Monat gemeinsam besprochen. Presbyterinnen und Presbyter sollen auch ein "Ohr" für die Anliegen der Gemeinde haben, also als Vermittler der Gemeinde fungieren.